AGB

I. Geltung

Die folgenden AGB beziehen sich auf alle von Martin Fernando Kleinheinz erstellten Angebote / Aufträge. Sofern diesen AGB nicht akzeptiert werden, entsteht kein Auftrag. Nebenabsprachen gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich als „Abweichung zu den AGB“ im Angebot gekennzeichnet wurden.

Im Sinne dieser AGB sind alle erstellten Produkte (RAW, JPG, Videos, Negative, Prints) als „Lichtbilder“ bezeichnet. Alle Fotografen und Erfüllungsgehilfen sowie Martin Fernando Kleinheinz, werden folgend als „Fotografen“ bezeichnet.

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

III. Nutzungsrecht

  1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den im Angebot aufgeführten Zweck.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Die Nutzungsrechte an gehen erst an den Auftraggeber (im Sinne von § 60 UrhG) über, wenn die vollständige Zahlung des Honorars an den Fotografen erfolgt ist.
  4. Die digitalen und analogen Negative verbleiben beim Fotografen.
  5. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  9. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

IV. Vergütung, Honorar, Eigentumsvorbehalt und Aufbewahrung

  1. Angebote vom Fotografen sind unverbindlich.Für die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar festgesetzt. Dem Auftraggeber werden im Angebot die Endpreise ausgewiesen, sofern keine Option auf Verlängerung der Buchungsdauer gewünscht ist.
  2. Der Fotograf dazu berechtigt eine Anzahlung sowie Abschlagszahlungen entsprechend des Leistungsumfangs zu verlangen.
  3. Der Restbetrag wird nach Auftragserfüllung nach Lieferung der Lichtbilder vom Fotografen in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zu sofort fällig.
  4. Bis zur Begleichung des kompletten Rechnungsbetrags bleiben alle Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  5. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  7. Analoge und digitale Negative können nicht erworben werden.
  8. Der Fotograf ist nicht dazu verpflichtet Lichtbilder nach vertragsgemäßer Übergabe an den Auftraggeber zu speichern oder aufzubewahren. Wünscht der Auftraggeber, dass eine Aufbewahrung und Speicherung erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und angemessen vergüten.

V. Rückgabe des Bildmaterials, Reklamation, Änderungswünsche

  1. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der digitalen Daten diese zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
  2. Das Portfolio des Fotografen ist die künstlerische Stilrichtung, die der Auftraggeber erwarten kann. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden den Stil des Portfolios als grundlegendes gestalterischen Element der Lichtbilder seiner Buchung zu erhalten.
  3. Sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen, schriftlichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben hat, sind Reklamationen bezüglich der Gestalterischen sowie technischen und künstlerischen Bildauffassung ausgeschlossen.
  4. Ferner sind bei einem Änderungswunsch des Auftraggebers, während oder nach der Produktionsphase, alle Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf behält den festgesetzten Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

VI. Haftung

  1. Bei Pflichtverletzungen welche nicht im direkten Zusammenhang mit wesentlichen Auftragspflichten stehen, haften die Fotografen nur bei grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  4. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  5. Ferner haftet der Fotograf für Schäden aus der Verletzung des Lebens und Körperlichen Gesundheit sowie bei grober und schuldhafter Fahrlässigkeit beim erfüllen von wesentlichen Auftragspflichten.
  6. Bei einer Schädigung von Vorlagen, Roh-Dateien und Filmen haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  7. Der Fotograf haftet für eine Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Prints nur im Rahmen von Garantieleistungen des Fotomaterial-Herstellers.
  8. Bei Zusendung und Rücksendung von Lichtbildern oder Produkten werden die Kosten vom Auftraggeber getragen. Er trägt dabei die Gefahr für den Verlust einer Postsendung und kann bestimmen durch wen und wie die Rücksendung erfolgt.
  9. Der Auftraggeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die vom Fotografen fotografierten Personen über die Erstellung von Fotografien und deren Nutzungszweck hinzuweisen. Er versichert über Einwilligungserklärungen Dritter zu verfügen, sodass der Fotograf den Auftrag Datenschutz-konform erfüllen kann und befreit den Fotografen von der Haftung gegenüber dritten.
  10. Sofern der Auftraggeber aufgrund von Fahrlässigkeit nicht über die Einwilligungserklärung Dritter verfügt und dem Fotografen dadurch Kosten (Bußgelder) entstehen, erklärt sich der Auftraggeber dazu bereit diese zu tragen.

VII. Veröffentlichung und Bildrechte

  1. Der Auftraggeber versichert dem Fotografen (wie in V. Haftung) über Genehmigungen von allen auf den Lichtbildern abgebildeten Personen zu verfügen. Er weist die im Auftrag fotografierten Personen darauf hin, dass sie fotografiert, und als Beiwerk eines Lichtbildes gegebenenfalls veröffentlicht, werden könnten.
  2. Der Auftraggeber versichert dem Fotografen, dass er für alle Personen und eine Genehmigung zum erstellen von Lichtbildern besitzen wird. Ersatzansprüche Dritter sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Der Auftraggeber versichert dem Fotografen als Urheber der Fotos bei einer Veröffentlichung eindeutig und kenntlich zu benennen (Name & oder Link zur Website / Social Media Profile des Fotografen).

VIII. Ausfallhonorar und Leistungsstörung

  1. Falls die Ausführungszeit des Auftrags aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten wird, erhöht sich das Honorar anteilig entsprechend des vereinbarten Honorars.
  2. Wartezeit wird dem Fotografen als Arbeitszeit angerechnet. Abweichungen bezüglich der Honorierung von Wartezeit können im Angebot schriftlich festgehalten werden.
  3. Einen höheren Schaden, welcher dem Fotografen durch Wartezeit entsteht, im angemessenen Rahmen geltend zu machen, bleibt dem Fotografen vorbehalten.
  4. Wenn ein Auftrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber storniert wird, steht es dem Fotografen frei eine Pauschale entsprechend des Honorars zu berechnen.
  5. Erteilte Aufträge sind bindend. Sofern der Auftraggeber den Schaden nicht nachweisen kann, ist der Fotograf dazu berechtigt bei einer Stornierung 50% der vereinbarten Pauschale geltend zu machen.
  6. Ferner behält sich der Fotograf das Recht vor, bei einer schuldhaften Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Auftragsdurchführung durch den Auftraggeber 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
  7. Entstandene Reise- und Übernachtungskosten, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind werden bei einer schuldhaften Stornierung des Auftraggebers zu 100% geltend gemacht.
  8. Verbindliche Liefertermine für Lichtbilder vom Fotografen sind nur dann gültig, wenn sie im Angebot schriftlich bestätigt wurden. Der Fotograf haftet nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Grunde liegen.

IX. Vertragsstrafe und Schandensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

X. Datenschutz

  1. Alle eingesammelten Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Auftrags gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich alle Daten des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln.
  2. Digital angefertigte Lichtbilder können vom Fotografen auf unbestimmte Zeit archiviert werden. Der Auftraggeber hat das Recht auf Löschung der Daten sowie das Recht vergessen zu werden.
  3. Als Grundsatz für den Datenschutz gilt die DSGVO. Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht werden die Daten des Auftraggeber, welche zur Pflichterfüllung des Fotografen notwendig sind, gesetzmäßig für 10 Jahre aufbewahrt. Anschließend werden die Daten vernichtet.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich dritte über die Buchung eines Fotografen zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber über Einwilligungserklärungen Dritter zu verfügen.

XI. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

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