1.Was ist ein Modelvertrag?odelvertrag?
Ein Modelvertrag (auch Model Release genannt) ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen einem Fotografen und einer fotografierten Person. Er regelt die Bedingungen, unter denen die Fotos erstellt und später genutzt werden dürfen. Im Kern geht es darum, dass das Model dem Fotografen bestimmte Nutzungsrechte an seinem Abbild einräumt.
Der Vertrag schafft dabei Klarheit über mehrere zentrale Aspekte:
- Art der Nutzung: Wo und wie dürfen die Fotos verwendet werden? (z.B. Print, Online, Social Media)
- Umfang der Rechte: Welche konkreten Rechte werden übertragen? (z.B. Bearbeitung, Weitergabe an Dritte)
- Zeitliche Begrenzung: Wie lange dürfen die Fotos genutzt werden?
- Geografische Einschränkungen: In welchen Ländern oder Regionen ist die Nutzung erlaubt?
- Vergütung: Welche Gegenleistung erhält das Model? (Geld, Fotos oder beides)
Ein Modelvertrag sollte immer vor dem Shooting unterschrieben werden. Dies schafft von Anfang an Klarheit über die Nutzungsrechte und vermeidet spätere Diskussionen.
Der Vertrag dient dabei nicht nur dem Fotografen, sondern auch dem Model. Er dokumentiert genau, was mit den Fotos passieren darf und was nicht. Das Model behält so die Kontrolle über sein Abbild und kann zum Beispiel bestimmte Verwendungen (etwa in der Erotikwerbung) explizit ausschließen.
Besonders wichtig ist der Modelvertrag bei der kommerziellen Nutzung von Fotos. Ob für Werbung, den Verkauf über Bildagenturen oder die Verwendung auf der eigenen Website – ohne einen unterschriebenen Modelvertrag riskiert der Fotograf teure Abmahnungen oder Klagen.
2.Unterschiede: Modelvertrag, TFP-Vertrag und Property Releaseterschiede: Modelvertrag, TFP-Vertrag und Property Release
Für Fotografen ist es entscheidend, die drei wichtigsten Vertragsarten zu kennen und situationsgerecht einzusetzen. Die Verwendung des falschen Vertrags kann die Vereinbarung unwirksam machen.
Ein Modelvertrag, oft auch als „Pay-Vertrag" bezeichnet, wird für kommerzielle Projekte abgeschlossen. Hier erhält das Model ein finanzielles Honorar als Gegenleistung für die Übertragung umfassender, oft zeitlich und räumlich unbegrenzter Nutzungsrechte an den Fotografen. Dieser Vertragstyp ist die Regel bei Werbekampagnen, dem Verkauf von Bildern über Bildagenturen oder jeder anderen Nutzung, bei der die Fotos direkt oder indirekt Einnahmen generieren sollen.
Ein TFP-Vertrag („Time for Pictures" oder „Time for Prints") ist eine spezielle Form des Modelvertrags, bei der kein Geld fließt. Die „Bezahlung" für das Model besteht darin, eine vereinbarte Anzahl an professionellen Fotos aus dem Shooting für das eigene Portfolio zu erhalten. Im Gegenzug erhält der Fotograf ebenfalls Nutzungsrechte an den Bildern, meist für die eigene, nicht-kommerzielle Werbung. Diese Form der Zusammenarbeit ist besonders bei Hobbyfotografen und Models beliebt, die ihre Portfolios aufbauen möchten.
Ein Property Release ist das Pendant zum Model Release, bezieht sich aber nicht auf Personen, sondern auf privates Eigentum. Dieser Vertrag wird mit dem Eigentümer eines Objekts oder einer Immobilie geschlossen und erteilt dem Fotografen die Erlaubnis, Bilder des Eigentums anzufertigen und kommerziell zu nutzen. Anwendungsfälle sind Architekturaufnahmen, Fotos von Innenräumen, erkennbaren Privatgrundstücken oder sogar einzigartigen Objekten wie Kunstwerken, Oldtimern oder berühmten Tieren.
Kriterium | Modelvertrag (Pay/Commercial) | TFP-Vertrag (Time for Pictures) | Property Release |
---|---|---|---|
Vertragspartner | Fotograf & Person (Model) | Fotograf & Person (Model) | Fotograf & Eigentümer/Rechteinhaber |
Gegenstand | Abbildung einer Person | Abbildung einer Person | Abbildung von privatem Eigentum (Gebäude, Innenräume, Objekte, Tiere) |
Vergütung | Monetäres Honorar für das Model | Model erhält Bilder für das eigene Portfolio; kein Geldfluss | Oft monetäres Honorar für den Eigentümer, kann aber auch unentgeltlich sein |
Typischer Zweck | Kommerzielle Nutzung (Werbung, Verkauf, Lizenzierung an Dritte) | Nicht-kommerzielle Nutzung (Portfolio-Aufbau für beide Seiten); kommerzielle Nutzung muss explizit und gesondert geregelt werden | Kommerzielle Nutzung (Verkauf, Lizenzierung, Werbung) von Bildern des Eigentums |
Der Umfang der Rechte, die ein Fotograf wirksam erwerben kann, steht in direktem Zusammenhang mit der Art und Fairness der Gegenleistung. Ein TFP-Vertrag, der dem Fotografen unbegrenzte kommerzielle Rechte einräumt, aber dem Model nur wenige Bilder als Gegenleistung bietet, kann von einem Gericht als „unangemessene Benachteiligung" gewertet und für unwirksam erklärt werden.
3.Warum sind Modelverträge und Property Releases wichtig?
Der Abschluss von Model- und Property Releases ist keine bürokratische Schikane, sondern eine fundamentale Absicherung für jeden Fotografen. Der wichtigste Grund ist die Schaffung von Rechtssicherheit. Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert die getroffenen Vereinbarungen unmissverständlich und schützt beide Parteien vor späteren Missverständnissen und Streitigkeiten über die Nutzungsrechte.
Direkt damit verbunden ist die Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten. Ohne einen Vertrag kann ein Model oder Eigentümer jederzeit die Nutzung eines Bildes untersagen. Dies kann zu Abmahnungen, Forderungen nach Schadensersatz oder teuren Gerichtsverfahren führen. Ein Vertrag ist die beste Prävention gegen solche Szenarien.
Für jeden Fotografen, der auch nur den leisesten Gedanken an eine kommerzielle Verwertung seiner Bilder hegt, sind die Verträge eine zwingende Voraussetzung. Ob Businessfotografie,Eventfotografie oder kreativeFotoshooting-Konzepte - Bildagenturen wie Adobe Stock oder Getty Images nehmen grundsätzlich keine Bilder von erkennbaren Personen oder privatem Eigentum an, ohne dass ein gültiger und unterschriebener Model- oder Property Release vorgelegt wird. Der Vertrag ist somit der Schlüssel zur Monetarisierung deiner Arbeit.
Nicht zuletzt zeugt die Verwendung eines klaren und fairen Vertrags von Professionalität und Vertrauen. Er signalisiert dem Model oder Eigentümer, dass du ihre Rechte respektierst und die Zusammenarbeit ernst nimmst. Dies schafft eine positive und professionelle Atmosphäre für das Shooting.
Bewahre deine Verträge sorgfältig auf, am besten digital und in der Cloud. Auch Jahre später können sie noch wichtig werden, wenn es um die Nutzungsrechte deiner Bilder geht.
4.Rechtliche Grundlagen
Recht am eigenen Bild
Das „Recht am eigenen Bild" ist in Deutschland in den Regelungen im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Das Kernprinzip aus § 22 KUG besagt, dass Bildnisse von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. „Erkennbar" bedeutet dabei mehr als nur die klare Sichtbarkeit des Gesichts. Auch charakteristische Merkmale wie Tattoos, eine einzigartige Silhouette oder der Kontext können eine Person identifizierbar machen.
Zwar listet § 23 KUG einige Ausnahmen auf, wie Bilder von Personen der Zeitgeschichte oder Teilnehmern an öffentlichen Versammlungen. Diese Ausnahmen werden von Gerichten jedoch sehr eng ausgelegt.
Sich auf Ausnahmen zu verlassen, ist für Hobbyfotografen extrem riskant. Sobald eine Person nicht nur zufälliges „Beiwerk", sondern ein zentrales Motiv des Bildes ist, ist ein Modelvertrag immer die sicherste und dringend empfohlene Vorgehensweise.
Urheberrecht des Fotografen
Parallel zum Recht am eigenen Bild des Models steht das umfassende Urheberrecht des Fotografen, geschützt durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Recht entsteht automatisch im Moment des Auslösens und gehört allein dem Fotografen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen:
- Lichtbildern (§ 72 UrhG): Einfache Fotografien ohne besondere schöpferische Gestaltung (z. B. Schnappschüsse, einfache Produktfotos). Der Schutz erlischt 50 Jahre nach Erscheinen des Bildes.
- Lichtbildwerken (§ 2 UrhG): Fotografien, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und sich durch Kreativität in Komposition, Lichtführung oder Motivwahl auszeichnen. Hier währt der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Hier entsteht ein rechtlicher Konflikt: Der Fotograf besitzt das Urheberrecht am Foto, das Model aber das Recht an seinemAbbild. Der Modelvertrag ist das juristische Instrument, das diesen Konflikt löst. Darin erteilt das Model dem Fotografen eine Lizenz (Nutzungsrecht) für sein Abbild, sodass der Fotograf sein Urheberrecht ausüben und das Foto veröffentlichen kann.
Besondere Regelungen bei Minderjährigen
Die Fotografie von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) unterliegt besonders strengen Regeln, da ihr Schutz durch die DSGVO und das Persönlichkeitsrecht an oberster Stelle steht. Grundsätzlich ist die Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen (in der Regel beider Elternteile) zwingend erforderlich. Die Unterschrift nur eines Elternteils ist bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ausreichend.
Zusätzlich zur elterlichen Zustimmung ist je nach Alter und geistiger Reife (Einsichtsfähigkeit) des Kindes auch dessen eigene Einwilligung notwendig. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, aber ab etwa 14 Jahren wird oft von einer solchen Einsichtsfähigkeit ausgegangen, was eine „Doppelzuständigkeit" von Eltern und Kind bedeutet.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren immer sowohl der Jugendliche selbst als auch alle Sorgeberechtigten den Vertrag unterzeichnen. Bei Zweifel am Alter sollte man sich die Volljährigkeit durch einen Ausweis bestätigen lassen.
Dies stellt Fotografen vor eine Herausforderung, da von ihnen erwartet wird, die elterliche Sorgeberechtigung zu überprüfen und die Reife eines Minderjährigen einzuschätzen. In der Praxis bedeutet dies, dass man sich nicht nur auf die Unterschriften verlassen sollte, sondern seine Sorgfaltspflicht dokumentiert, indem man im Vertrag eine Klausel aufnimmt, in der die Unterzeichnenden ihre volle Sorgeberechtigung versichern.
5.Wichtige Inhalte eines Modelvertrags
Ein rechtssicherer Modelvertrag muss präzise und unmissverständlich sein. Die wesentlichen Bestandteile eines Model-Release-Vertrags sind unerlässlich. Die folgenden Bestandteile müssen sorgfältig ausgearbeitet werden.
Vertragsparteien und Identifikation
Der Vertrag muss die beteiligten Parteien zweifelsfrei identifizieren. Dazu gehören die vollständigen, gesetzlichen Namen, aktuellen Anschriften und Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon) des Fotografen und des Models. Bei minderjährigen Models müssen zusätzlich die vollständigen Daten aller unterzeichnenden Erziehungsberechtigten aufgeführt werden. Um den Vertrag eindeutig zuzuordnen, sollten auch das Datum und der Ort oder eine kurze Beschreibung des Shootings genannt werden.
Nutzungsrechte und Verwertungsrechte
Dies ist der wichtigste und heikelste Teil des Vertrags. Vage Formulierungen wie „alle Rechte" sind oft unwirksam und sollten vermieden werden. Wie solche problematischen Regelungen in Verträgen zeigen, muss die Einräumung der Nutzungsrechte präzise nach Inhalt, Raum und Zeit definiert werden:
- Inhaltlicher Umfang: Was darf mit den Fotos geschehen? (z. B. Veröffentlichung, Nutzung für Werbung, Verkauf, Bearbeitung). Es sollte explizit erwähnt werden, ob digitale Veränderungen und Verfremdungen erlaubt sind.
- Räumlicher Umfang: Wo dürfen die Fotos genutzt werden? (z. B. nur in Deutschland, europaweit, weltweit).
- Zeitlicher Umfang: Wie lange dürfen die Fotos genutzt werden? (z. B. für ein Jahr, zehn Jahre oder zeitlich unbeschränkt).
Zudem muss die Art der Nutzung genau spezifiziert werden. Statt allgemein „im Internet" sollte man die Kanäle auflisten: „eigene Webseite, Social-Media-Profile (z. B. Instagram, Facebook), Portfolio-Plattformen, Verkauf über Bildagenturen". Es muss auch geklärt werden, ob die Rechte exklusiv eingeräumt werden und ob der Fotograf berechtigt ist, die Rechte an Dritte weiterzugeben (Unterlizenzierung), was für jede kommerzielle Nutzung entscheidend ist.
Vergütung und Gegenleistungen
Der Vertrag muss klar regeln, welche Gegenleistung das Model für die Einräumung der Nutzungsrechte erhält.
- Bei Pay-Shootings: Der genaue Betrag des Honorars (z. B. „250 € zzgl. gesetzl. USt."), die Währung und die Zahlungsbedingungen (z. B. „fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang") müssen festgehalten werden.
- Bei TFP-Shootings: Die Gegenleistung muss detailliert beschrieben werden, z. B.: „Das Model erhält als vollständiges Honorar 10 hochauflösende, bearbeitete Bilddateien zur uneingeschränkten, nicht-kommerziellen Eigennutzung (z. B. für Sedcard, Webseite, Social Media). Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach dem Shooting per Download-Link."
Eine Klausel, die besagt, dass mit der vereinbarten Vergütung alle Ansprüche abgegolten sind („Buy-Out"), ist üblich, ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der Angemessenheit der Gegenleistung ab.
Namensnennung und Veröffentlichungsrechte
Sowohl der Fotograf als Urheber (§ 13 UrhG) als auch das Model haben ein Recht darauf, dass ihr Name bei einer Veröffentlichung genannt wird. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der Vertrag dies explizit regeln. Klären Sie:
- Muss der Fotograf das Model bei Veröffentlichungen nennen?
- Muss das Model den Fotografen nennen, wenn es die TFP-Bilder postet?
- Dürfen oder sollen Pseudonyme verwendet werden?
Hinweis: Ohne eine klare Regelung zur Namensnennung kann es zu Streitigkeiten kommen, ob eine Nennung geschuldet war oder nicht. Dies ist eine häufige Quelle für Abmahnungen.
Haftung, Vertragsstrafe, Vertragsauflösung
Ein guter Vertrag enthält Regelungen für den Fall, dass etwas schiefläuft. Eine Haftungsklausel kann den Fotografen schützen, indem das Model zusichert, dass es berechtigt ist, den Vertrag zu schließen, und keine Rechte Dritter verletzt (z. B. durch das Tragen von Kleidung mit geschützten Markenlogos).9 Eine
Vertragsstrafe kann für schwerwiegende Vertragsverstöße (z. B. unerlaubte kommerzielle Nutzung von TFP-Bildern durch das Model) vereinbart werden und wirkt abschreckend. Es sollte auch definiert werden, unter welchen Bedingungen der Vertrag gekündigt werden kann oder ob ein
Widerrufsrecht besteht. Hier kollidieren das im KUG verankerte, schwer widerrufliche Einverständnis und das nach der DSGVO jederzeit mögliche Widerrufsrecht zur Datenverarbeitung, was eine sorgfältige Formulierung erfordert.
Datenschutz und DSGVO
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten Fotos von identifizierbaren Personen als personenbezogene Daten. Ein Modelvertrag muss daher DSGVO-konform sein.
- Einwilligung zur Datenverarbeitung: Der Vertrag benötigt eine separate, ausdrückliche Einwilligung des Models in die Verarbeitung seiner Daten (der Fotos) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Informationspflichten (Art. 13 DSGVO): Der Fotograf muss das Model transparent informieren über: den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen (Fotograf), den Zweck der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die Rechte des Models (Auskunft, Löschung, Widerruf etc.).
Tipp: Integrieren Sie einen Datenschutzhinweis direkt in den Vertrag oder als separates, mitzuunterzeichnendes Dokument. Professionelle Vorlagen enthalten oft bereits DSGVO-konforme Klauseln.
6.Besonderheiten beim Property Release
Definition und Anwendungsfälle
Ein Property Release ist die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers eines privaten Objekts oder Grundstücks, dieses zu fotografieren und die Bilder zu nutzen, insbesondere kommerziell. Ein solcher Vertrag ist erforderlich bei Aufnahmen von:
- Privaten Innenräumen und Grundstücken, wenn diese erkennbar sind.
- Erkennbarer, privater Architektur, wenn das Gebäude das Hauptmotiv ist.
- Urheberrechtlich geschützten Werken (z. B. Gemälde, Skulpturen) auf Privatgrund.
- Einzigartigen Tieren (z. B. Rennpferde) oder in kontrollierten Umgebungen wie Zoos.
- Orten mit eigenen Fotorichtlinien wie Museen, Stadien oder Konzertsälen.
Die in Deutschland geltende Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt zwar das Fotografieren von Gebäuden von öffentlichen Wegen aus, sie gilt aber nicht für Innenräume oder wenn man Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen nutzt, um eine nicht-öffentliche Perspektive zu erhalten.
Rechteinhaber und Einwilligung
Unterschreiben muss der rechtmäßige Eigentümer des Objekts oder eine von ihm bevollmächtigte Person (z. B. ein Verwalter).3 Der Fotograf sollte sich im Rahmen des Möglichen vergewissern, dass die unterzeichnende Person dazu berechtigt ist. Der Inhalt der Einwilligung muss, ähnlich wie beim Model Release, das Objekt, die Vertragsparteien und den genauen Umfang der Nutzung (was, wo, wie lange) definieren.14
Typische Stolperfallen
Ein Property Release allein ist oft nicht ausreichend, da sich an einem Ort viele verschiedene Rechte überlagern können. Man muss lernen, eine Location als einen Behälter für „verschachtelte Rechte" zu sehen.
- Marken und Logos: Erkennbare Marken auf Produkten im Bild können Markenrechte verletzen. Für eine kommerzielle Nutzung müssen sie oft digital entfernt oder vom Markeninhaber freigegeben werden.
- Kunst im Bild: Ist ein modernes Gemälde oder eine Skulptur im Hintergrund eines Interieur-Fotos zu sehen, benötigt man neben dem Property Release des Hausbesitzers zusätzlich eine Erlaubnis des Künstlers, der das Urheberrecht an seinem Werk hält.
- Graffiti und Street Art: Diese Werke sind oft urheberrechtlich geschützt. Ist ein Graffito ein prominentes Element im Bild, ist eine Freigabe durch den Künstler erforderlich.
- Internationale Unterschiede: Die Rechtslagen, insbesondere die Panoramafreiheit, sind von Land zu Land verschieden. Das berühmteste Beispiel ist die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms in Paris, die urheberrechtlich geschützt ist und für kommerzielle Fotos eine Genehmigung erfordert.
Praxis-Tipps für Fotografen und Models
Wann und wie Verträge abschließen?
Der Vertrag sollte immer vor Beginn des Fotoshootings von allen Parteien unterzeichnet werden. Dies schafft von Anfang an klare Verhältnisse und verhindert unangenehme Diskussionen im Nachhinein. Eine
schriftliche Form ist für die Beweisbarkeit unerlässlich. Senden Sie dem Model den Vertrag fairerweise einige Tage vorab zur Durchsicht zu, um Vertrauen aufzubauen. Bewahren Sie die unterzeichneten Verträge dauerhaft und sicher auf, am besten digitalisiert in einer Cloud. Sie sind auch Jahre später noch der Nachweis Ihrer Rechte.
Checkliste für den Vertragsabschluss
- Sind alle Vertragsparteien (Fotograf, Model, ggf. Erziehungsberechtigte) mit vollem Namen und Adresse korrekt aufgeführt?
- Sind Datum und Art des Shootings klar definiert?
- Ist der Umfang der Nutzungsrechte (was, wo, wie lange) präzise und unmissverständlich formuliert?
- Ist die Vergütung (Geld oder Bilder) exakt festgelegt?
- Ist die Regelung zur Namensnennung für beide Seiten klar?
- Bei Minderjährigen: Liegen die Unterschriften ALLER Sorgeberechtigten vor?
- Ist die DSGVO-Einwilligung enthalten und wurde die Datenschutzinformation bereitgestellt?
- Wurden alle Seiten des Vertrags von allen Parteien unterschrieben?
- Haben alle Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags erhalten?
Umgang mit heiklen Motiven (z.B. Akt, Minderjährige, Locations)
Bei Aktaufnahmen ist ein Vertrag absolut unerlässlich. Er sollte explizit erwähnen, dass es sich um Akt- oder Erotikaufnahmen handelt. Definieren Sie genau, was veröffentlicht werden darf und schließen Sie Kontexte aus, die das Model herabwürdigen könnten. Die Volljährigkeit des Models muss zweifelsfrei (z. B. durch Ausweisprüfung) festgestellt werden.
Beim Thema Minderjährige gilt: Der Schutz des Kindes hat oberste Priorität. Holen Sie immer die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten ein und, je nach Alter, auch die des Kindes selbst.
Bei Locations sollten Sie vorab recherchieren, ob spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Betreten Sie niemals Privatgrund ohne Erlaubnis und sichern Sie sich bei kommerziellen Absichten immer mit einem Property Release ab.
7.Musterverträge und Vorlagen
Hinweise zu Quellen und Anpassung
Im Internet finden sich unzählige kostenlose Mustervorlagen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Viele dieser Vorlagen sind veraltet, für andere Rechtssysteme (z. B. US-Recht mit anderen Copyright-Regeln) konzipiert oder enthalten Klauseln, die nach deutschem Recht unwirksam sind.
Es gibt keinen universellen Vertrag, der für jedes Shooting passt. Jede Vorlage muss individuell an die konkreten Absprachen und die beteiligten Personen angepasst werden. Seriöse Quellen für Vorlagen sind Fachanwälte, Fotografen-Berufsverbände oder spezialisierte Online-Anbieter, die ihre Dokumente regelmäßig aktualisieren und an die deutsche Rechtslage anpassen.
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Kostenlos herunterladenAchtung: Dieser Artikel und eventuell bereitgestellte Vorlagen können und sollen keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Bei kommerziellen Projekten mit hohem finanziellem Wert oder bei rechtlichen Unsicherheiten ist die Konsultation eines auf Medien- und Urheberrecht spezialisierten Anwalts dringend zu empfehlen.
8.Häufige Fragen & Fehlerquellen
- Keinen schriftlichen Vertrag nutzen: Der größte Fehler ist, sich auf mündliche Absprachen zu verlassen. Diese sind im Streitfall so gut wie wertlos.
- Zu vage Formulierungen: Klauseln wie „alle Rechte zur Nutzung im Internet" sind unbestimmt und können von Gerichten für unwirksam erklärt werden. Seien Sie so spezifisch wie möglich.
- Fehlende Unterschriften bei Minderjährigen: Ein Vertrag mit einem Minderjährigen ohne die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist nichtig.
- TFP-Vertrag für kommerzielle Zwecke missbrauchen: Der Versuch, mit einem TFP-Vertrag einen vollständigen Rechte-Buy-Out ohne angemessene Gegenleistung zu erzielen, ist rechtlich sehr riskant.
- „Verschachtelte Rechte" ignorieren: Bei einem Property Release nur die Erlaubnis des Hausbesitzers einzuholen, aber die urheberrechtlich geschützte Kunst an der Wand zu übersehen, ist ein teurer Fehler.
- DSGVO ignorieren: Das Fehlen der Einwilligung zur Datenverarbeitung und der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzinformationen macht den Vertrag angreifbar.
Hinweis: Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Bezahlung eines Models automatisch alle Nutzungsrechte überträgt. Das ist falsch. Ohne einen Vertrag, der die Rechteübertragung explizit regelt, greift im Zweifel die sogenannte „Zweckübertragungslehre". Das bedeutet, die Nutzung ist nur für den Zweck erlaubt, der bei Vertragsschluss erkennbar war – jede weitere Nutzung wäre unzulässig.